core4u steht unter der Leitung des Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Die operative Verantwortung liegt beim Projektteam, das derzeit die konkrete Umsetzung zusammen mit den Pilot-Core Facilites sowie drei Task Forces organisiert. Der core4u-Beirat berät sowohl den Vizepräsidenten als auch das Projektteam und unterstützt bei strategischen Entscheidungen.

Das Kernteam verantwortet das Projektmanagement von core4u. Es stellt konzeptionell und operativ die Umsetzung der Projektziele sicher und agiert als Schnittstelle zwischen dem Vizepräsidenten und den Stakeholdern. Das Team kommuniziert die Aktivitäten von core4u innerhalb und außerhalb der JGU und stellt die Vernetzung sicher.

Projektleitung

strategische Beratung

Der Beirat berät den Vizepräsidenten und das Kernteam zur strategischen, konzeptionellen und operativen Ausarbeitung des CF-Managementkonzeptes. Der Beirat ist mit Mitgliedern der Fächer Biologie, Chemie, Physik und Medizin, der zentralen Verwaltung, des Instituts für Molekulare Biologie (IMB) und Gästen aus den Rhein-Main-Partneruniversitäten besetzt.

Drei Task Forces bearbeiten primär wichtige Themenbereiche:

Accounting

  • Steuer- & Beihilferecht
  • Vorgaben aus Fördermittelrichtlinien
  • Kostenrechnung & Preiskalkulation
  • Abwicklung der Abrechnung
  • Refinanzierung

IT & Operation

  • operatives Nutzungsmanagement
  • Buchungsmanagementsoftware

Governance

  • Leitung & Führung
  • Entstehung, Entwicklung und Ende
  • Einbindung von CF in Berufungsverhandlungen

Die Pilot-Core Facilities unterstützen bei der Entwicklung und Implementierung von neuen Prozessen und Standards für den Betrieb und die Nutzung von Core Facilities. Durch diese Pilotprojekte können die nötigen Prozesse definiert und evaluiert werden, die später auf andere Facilites übertragen werden.

Mit forschungsrelevanten Infrastrukturen sind Geräte und Organisationseinheiten gemeint, welche 

  • für die Durchführung von Forschung an der JGU nötig sind,  
  • für mehr als eine Forschungsgruppe (oder ähnliche Einheit) zur Nutzung bereitstehen,  
  • in nicht unerheblichem Umfang auch in diesem Sinne genutzt werden und  
  • nicht nur vorübergehend zur Verfügung stehen.  

Sie sind in fünf Klassen eingeteilt: Large Research Infrastructure (LRI), Core Facility (CF), Shared Technology (ST), Technical Facility (TF) und General Services (GS).

Definitionen

Large Research Infrastructures (LRI) sind große Organisationseinheiten, in denen ggf. sogar mehrere Abteilungen gemeinsam damit beschäftigt sind, den Betrieb dieser Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig gehört eine deutlich über den Campus hinausgehende Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen zum Regelbetrieb. Beispiele sind TRIGA, MOGON (als Teil des ZDV) und TARC.

Eine Core Facility (CF) stellt hochmoderne, professionell betreute, forschungsrelevante und strategisch bedeutsame Infrastruktur als Dienstleistung transparent und kosteneffizient allen Forschenden der JGU auf Grundlage einer einheitlichen CF-Nutzungsordnung zur Verfügung. Sie grenzt sich von den anderen Typen forschungsrelevanter Infrastruktur vor allem durch eine hohe organisatorische Selbstständigkeit (klar abgegrenzte Organisationseinheit, hauptamtlich zugeordnetes Personal, Flächen und Finanzen zur eigenen Verfügung), die Bindung an das JGU-weite CF-Regelwerk und eine gemeinsame Governance ab. Die CF ist somit nicht von einer einzelnen Professur abhängig. Ihre Leistungen bietet sie unter (mindestens anteiliger) Weitergabe der Kosten und drittmitteltauglicher Abrechnung an. Besonders (Spitzen-)Technologien, die absehbar eine hohe Zahl an wissenschaftlichen Ergebnissen mit hoher Sichtbarkeit erzeugen und die gleichzeitig die strategische Ausrichtung der JGU unterstreichen, sind für CF in besonderem Maße geeignet.  

Standardisierte und ggf. sogar am freien Markt günstiger erhältliche Leistungen sollen von CF nur bei einem deutlichen wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Mehrwert angeboten werden (z. B. Nutzung freier Kapazitäten auf Forschungsgeräten). Die in CF angebotenen Geräte und Leistungen sind damit eindeutig nicht der Grundausstattung nach DFG-Definition zuzurechnen. Stattdessen sind zentrale Geräte von CF nach Art. 91b GG in der Regel förderfähig als Forschungsgroßgerät. Nur eine signifikante Auslastung durch mehrere Arbeitsgruppen rechtfertigt die Einrichtung einer CF.  

Das Management, die administrative Organisation, so wie die finanzielle Verantwortung obliegen den Betreibern.  

Die Gruppe der Shared Technologies (ST) beinhaltet gemeinsam genutzte forschungsrelevante Infrastrukturen (z. B. Geräte oder auch Labore), die außerhalb von CF und LRI betrieben werden. Diese können einzelnen Forschungsgruppen, Instituten oder FB zugeordnet werden. Die Betreibenden können die Leistung für Andere öffnen und so die Auslastung erhöhen. Die betreibenden Einheiten können die Nutzung nach eigenem Ermessen organisieren. ST können jedoch vom JGU-CF-Regelwerk zur Kostenkalkulation, Abrechnung und Nutzungsmanagement profitieren. Auch sind ST für eine Bereitstellung über die Ressource-Management-Plattform OpenIRIS geeignet.  

Eine Technical Facility (TF) ist wie die CF eine organisatorisch und kaufmännisch abgegrenzte Einheit, welche forschungsrelevante technische Dienstleistungen anbietet, welche für die Durchführung von Forschungsprojekten notwendig sind. Ihre Leistungen sind jedoch in der Regel keine wissenschaftlichen Forschungsergebnisse. Geräte und Maschinen einer TF werden in der Regel nicht als Forschungsgerät anerkannt und werden seitens der DFG der Grundausstattung zugerechnet. TF geben die Kosten auftragsbezogen an die Forschenden weiter. TF können vom CF-Regelwerk profitieren, da die drittmitteltaugliche Abrechnung von internen Leistungen auch für TF von Bedeutung ist.  

General Services (GS) umfassen Leistungen, die eindeutig der Grundausstattung nach DFG-Definition zuzuordnen sind. Dazu gehören alle Aufgaben, die im Sinne von Gebäudetechnik, Reinigung und Wartung einfacher Infrastruktur zugehörig sind (z. B. Eismaschinen, Gasversorgung). Häufig ist eine auftragsbezogene Abrechnung der erbrachten Leistungen nicht möglich oder sinnvoll. General Services können von der Verwaltungsplattform OpenIRIS profitieren, da diese ebenfalls Ressourcen (z. B. einzelne Geräte, Besprechungsräume etc.) zur Verfügung stellen kann. (Dies gilt auch für Infrastruktur, die nicht als forschungsrelevant zu bezeichnen ist.) Die Organisation dieser Bereiche obliegt vollständig den Fachbereichen und Instituten.

Die Veröffentlichung der Rahmennutzungsordnung stellt einen wichtigen Meilenstein für core4u dar. Sie definiert für CF-Beitreibende und andere Personen, die Forschungsinfrastrukturen teilen möchten die Regelung ihres Verhältnisses zu ihren Nutzenden. Die Rahmennutzungsordnung wird durch eine CF-spezifische Nutzungsordnung ergänzt.

OpenIRIS in Mainz ist eine innovative Plattform, die darauf abzielt, Core Facilities und geteilte Infrastrukturen der JGU am Standort und standortübergreifend sichtbar zu machen und zu vernetzen.

OpenIRIS gewährleistet schnelle und einheitliche Sichtbarkeit von Forschungsressourcen und Dienstleistungen, erleichtert das effiziente Management durch Betreiber und fördert eine offene sowie kooperative Forschungsumgebung. Diese Transparenz erleichtert die Zusammenarbeit nicht nur innerhalb der JGU, sondern auch mit externen Partnern.

Jeder Interessierte kann ohne Anmeldung, öffentlich sichtbare Forschungsressourcen durchsuchen. Universitätsangehörige können sich mittels Single-Sign-On anmelden, interessierte Externe können sich jederzeit registrieren und einen Account einrichten, um Anfragen und Buchungen zu managen.

Core Facilities treten als Provider auf der Plattform in Erscheinung. Forschende oder andere Personen, die ihre Infrastrukturen teilen möchten, können auf Anfrage ebenfalls einen Provider erhalten. Core4u unterstützt sie bei der Ersteinrichtung.

Core Facilities und ihre Ressourcen sind weltweit öffentlich einsehbar. Weitere Infrastruktanbietende können die Sichtbarkeit ihrer Ressourcen wählen und diese so für verschiedene Personenkreise sichtbar machen.